Quarantäne im Verdachtsfall: Das kommt auf dich zu

Frau am Fenster

Seit dem 9. März gilt: Wer im Verdacht steht, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, muss für mindestens zehn Tage in Quarantäne. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die zuvor gültige Dauer der Isolation von 14 Tagen um vier Tage reduziert. Seither müssen auch nicht mehr alle potenziellen Kontaktpersonen in Quarantäne, sondern nur Menschen, die nachweislich engen Kontakt mit der betroffenen Person hatten. Dazu zählen zum Beispiel Mitbewohner und Sexualpartner. Für diese Kontaktpersonen gilt eine Quarantäne von mindestens fünf Tagen. Auch Haustiere müssen in die Quarantäne.

So verhältst du dich während der Quarantäne:
  • Bleibe in deiner Wohnung.
  • Halte Abstand zu deinen Mitbewohnern.
  • Benutze deine eigenen Pflegeprodukte und Haushaltsutensilien wie Geschirr und Wäsche (z. B. die Kuscheldecke auf dem Sofa).
  • Lüfte Wohn- und Schlafzimmer gut, um die Virenlast in der Luft zu reduzieren.
  • Reinige gemeinsam berührte Gegenstände wie Türklinken, Lichtschalter, Fenstergriffe und die Toilettenspülung regelmässig.
  • Wechsle deine Kleidung täglich.
  • Ausserdem gilt die übliche Nieshygiene und Handhygiene.

Ganz wichtig:

  • Halte mit Freunden, Verwandten und Kollegen über Telefon und Internet Kontakt, um nicht zu vereinsamen.
  • Treibe leichten Indoor-Sport, um deinen Kreislauf anzukurbeln und deine Abwehrkräfte anzuregen.
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