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myHEALTH > Schule & Beruf > Stillende Mütter im Büro – Väter fern der Wiege

Stillende Mütter im Büro – Väter fern der Wiege

Bei den Themen Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub herrscht vielfach Uneinigkeit

Rolf Zenklusen Datum 10. April 2022
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Kurz & bündig

  • Ein Recht auf Stillen am Arbeitsplatz ist in der Praxis schwer umsetzbar, u. a. da häufig keine geeigneten Räumlichkeiten vorhanden sind.
  • Ein 14-wöchiger Mutterschaftsurlaub ist umstritten, da dieser von Eltern oft als zu kurz empfunden wird, für kleinere Unternehmen allerdings schwer zu kompensieren ist.
  • Ein Vaterschaftsurlaub nach wie vor Zukunftsmusik.
Schweizerischer Arbeitgeberverband (SAV)

Lic. iur. Daniella Lützelschwab

(Schweizerischer Arbeitgeberverband (SAV))

Ressortleiterin Arbeitsmarkt, Mitglied der Geschäftsleitung

Weitere Experten-Artikel anzeigen
Travail.Suisse

Valérie Borioli Sandoz

(Travail.Suisse)

Leiterin Gleichstellungspolitik

Weitere Experten-Artikel anzeigen

Was gerecht und angemessen ist, daran scheiden sich die Geister: Während Väter keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub haben, lässt sich das Recht der Mutter, das Kind am Arbeitsplatz zu stillen, in der Praxis oft kaum umsetzen. Die Fragen nach dem Kinds- und Elternwohl werden auch von volkswirtschaftlichen Überlegungen bestimmt.

Der Mutterschaftsurlaub ist schnell vorbei. Spätestens dann stellt sich oft die Frage: Wie lassen sich Beruf und Familie vereinbaren? Bis zum Ende des ersten Lebensjahres ihres Kindes kann sich eine Frau das Kleine zum Stillen an den Arbeitsplatz bringen lassen oder dort durch Abpumpen die Milchproduktion aufrechterhalten. Einer Mutter, die mehr als sieben Stunden pro Tag arbeitet, stehen hierfür mindestens 90 Minuten zu. Bei einer Arbeitszeit von mehr als vier Stunden sind es 60 Minuten, bei weniger als vier Stunden eine halbe Stunde.

Milch abpumpen am Arbeitsplatz?

Ob diese Vorgaben den individuellen Bedürfnissen der Schweizer Mütter entgegenkommen, bleibt offen. «Diese Zeitfenster mögen einigen Müttern genügen, anderen jedoch nicht», meint Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungspolitik beim Arbeitnehmerdachverband Travail.Suisse. Überhaupt birgt das Thema einige Fallstricke, denn für das Stillen und Abpumpen am Arbeitsplatz muss eine geeignete Räumlichkeit bereitgestellt werden. Auch bedarf es eines vertrauensvollen Betriebsklimas, damit Mütter tatsächlich von ihrem Recht Gebrauch machen, ohne den Verdacht des ungerechtfertigten Pausierens auf sich zu ziehen.

Wie sehr Unternehmen arbeitenden Müttern entgegenkommen können, entscheiden die individuellen Möglichkeiten der Betriebe. Daniella Lützelschwab, Ressortleiterin Arbeitsmarkt beim Schweizerischen Arbeitgeberverband, verweist darauf, dass es beispielsweise kein grundsätzliches Anrecht auf die Bereitstellung eines speziellen Ruheraums für stillende Angestellte gebe: «Dort, wo der Platz dies nicht zulässt, muss man andere Lösungen suchen.» Generell funktioniere in der betrieblichen Praxis die Absprache zwischen der stillenden Mutter und ihrem Arbeitgeber.

Genügen 14 Wochen Mutterschaftsurlaub?

Den 2005 schweizweit eingeführten, bezahlten Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen hält Borioli Sandoz längst nicht für ausreichend und verweist dabei auf die Praxis: «Viele Mütter müssen ihren Mutterschaftsurlaub mit Ferien oder unbezahltem Urlaub verlängern.» Lützelschwab hingegen betont, dass einerseits viele Unternehmen freiwillig einen längeren Mutterschaftsurlaub gewähren. Andererseits stellt allein der bestehende Mutterschaftsurlaub vor allem kleine Unternehmen (KMU) vor Herausforderungen: «Bei kleinen Firmen sind die personellen und finanziellen Mittel beschränkt. Dies bedeutet häufig, dass die anderen Mitarbeitenden während des Mutterschaftsurlaubs einspringen müssen.»

Laut Lützelschwab sind die positiven Erwerbszahlen unter Müttern ein Beleg dafür, dass es den Müttern möglich ist, vermehrt berufstätig zu sein.

Streitthema Vaterschaftsurlaub

Dass auch Väter für die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder von der Arbeit freigestellt werden, ist noch weitestgehend unüblich. Laut aktuellen Studien werden jedem zweiten männlichen Arbeitnehmer hierfür durchschnittlich gerade einmal ein bis zwei freie Tage eingeräumt. In grösseren Unternehmen sind bis zu zehn Tage möglich. Von einer Gleichstellung der Elternteile ist die Schweizer Gesetzgebung noch weit entfernt. «In diesem Bereich ist die Schweiz im EU-Vergleich eine Bananenrepublik», meint Borioli Sandoz. Die Expertin plädiert für einen 20-tägigen Vaterschaftsurlaub. Doch bis dahin ist der Weg noch weit.

Tipps für Mütter und Väter

  • Beziehen Sie Ihren Arbeitgeber möglichst frühzeitig in Ihre Planung des Mutterschaftsurlaubs ein. So weiss er, wann er wieder mit Ihnen rechnen kann und hat die Möglichkeit, eine etwaig gewünschte Freistellung des werdenden Vaters einzuplanen.
  • Informieren Sie Ihren Personalverantwortlichen im Vorfeld darüber, ob Sie nach dem Mutterschaftsurlaub weiterhin stillen möchten. So kann eine Lösung gefunden werden, die Ihren Bedürfnissen gerecht wird.
  • Teilen Sie sich als Paar die Organisation der anfallenden Aufgaben. Nutzen Sie einen Familienplan, der sich an Ihren Arbeitszeiten und -orten orientiert.
  • Gönnen Sie sich regelmässige Ruhephasen, in denen Sie ohne Kind und Partner neue Energie tanken können.
istock
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