Patientenverfügungen und Gesundheitskosten

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Gute Patientenverfügungen thematisieren genau diese Fragen im Hinblick auf die Anwendung oder das Unterlassen von medizinischen Massnahmen: «Was ist mir wichtig, wenn ich krank, sehr krank, chronisch krank oder sterbend sein sollte?» Es ist denn auch der Sinn von Patientenverfügungen, einem Menschen zu einer ihm möglichst angemessenen Behandlung, Pflege und Betreuung zu verhelfen. Je nach Lebenssituation, Lebenswelt, Lebensentwurf und Gesundheitszustand stellen sich diese Fragen anders, und entsprechend verschieden fallen auch die Antworten aus. Unspezifische Patientenverfügungen, welche gesunde Menschen erstellen, sind jedoch noch kein Therapieplan. Sie zeigen auf, worauf ein Mensch in diesen unterschiedlichen Lebenssituationen bei medizinischen Massnahmen Wert legen würde. Eine allgemein verfasste Patientenverfügung ist deshalb noch keine Handlungsanweisung, sondern zeigt auf, worauf bei der Erstellung eines Therapieplanes zu achten ist.

Anders ist es, wenn Menschen mit einer bestimmten Diagnose eine Patientenverfügung erstellen und sie bereits über die konkreten Behandlungsmöglichkeiten informiert sind. Dann können sie ihren Willen sehr viel konkreter im Hinblick auf tatsächlich anstehende Behandlungsentscheidungen festlegen. Eine solche Patientenverfügung kommt einem Therapieplan schon sehr nahe. Formuliert ein Patient, eine Patientin gemeinsam mit dem zuständigen Arzt oder der Ärztin das weitere Vorgehen, dann handelt es sich bei einer solchen Patientenverfügung um eine Behandlungsvereinbarung, auf die sich beide Parteien gemeinsam festlegen.

Patientenverfügungen werden erst dann angewendet, wenn ein Mensch nicht mehr urteilsfähig ist. Sie hilft all denjenigen, die dann stellvertretend für den Patienten oder die Patientin entscheiden müssen, dies entsprechend den Vorstellungen und dem Willen der Patientin / des Patienten zu tun.

Es ist aber weder Sinn noch Zweck von Patientenverfügungen, Gesundheitskosten zu senken. Dahinter verbirgt sich ein altes Verständnis von Patientenverfügungen als Kampfinstrument gegen die unsinnige Anwendung von lebenserhaltenden Massnahmen. Patientenverfügungen sind aber nicht einfach Abwehrinstrumente. Sie fordern auch Therapie- und Pflegemassnahmen ein, wie z. B. eine palliative Behandlung, Pflege und Betreuung, wenn das Leben seinem Ende zugeht. Auch diese kosten.

Wie viele Ressourcen eine Gesellschaft dem Gesundheitswesen und damit den Patientinnen und Patienten zur Verfügung stellen soll, ist eine politisch zu klärende Frage. Die Politik legt den Auswahlrahmen fest. In diesem Rahmen müssen alle Menschen in einer Gesellschaft ohne ökonomische Anreize die ihnen angemessenen medizinischen und pflegerischen Massnahmen zusammen mit den dafür verantwortlichen Fachkräften suchen und wählen können. Es geht nicht darum, finanzielle Anreize zu setzen, dass finanziell schlecht gestellte Personen in einer Gesellschaft auf sinnvolle Therapien mit einer Patientenverfügung verzichten, sondern das Anreizsystem des Gesundheitswesens auf Seiten der Leistungserbringer zur Mengenausweitung und Fehlversorgung ist zu ändern, und diese Fehlentwicklungen sind zu bekämpfen. Missbrauchsbeispiele gibt es derzeit genügend, die diesen aktuellen Handlungsbedarf zeigen.


Dr. theol. Ruth Baumann-HölzleRuth Baumann-Hölzle ist Mit­be­grün­de­rin und Lei­te­rin des «In­ter­dis­zi­pli­nä­ren In­sti­tuts für Ethik im Ge­sund­heits­we­sen» der Stif­tung Dia­log Ethik. Sie ist Ex­per­tin für Ethik in Or­ga­ni­sa­ti­on und Ge­sell­schaft.

 

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