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myHEALTH > Liebe & Sex > Sexting: Zwischen Erkundung und Pornografie

Sexting: Zwischen Erkundung und Pornografie

Die Wirkung von privaten Nacktfotos – und wann sie strafbar sind

Annette Riemer Datum 24. Mai 2020
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Handy und Kaffee

Kurz & bündig

  • Sexting bezeichnet das Versenden von erotischen Selfies. In einer Beziehung ist das okay, allerdings nicht, wenn die Bilder Minderjährige zeigen oder an Dritte weitergeleitet werden.
  • Auch wer sich selbst knipst, handelt illegal, wenn er noch minderjährig ist. Es reicht schon eine aufreizende Pose, um sich der Herstellung kinderpornografischen Materials strafbar zu machen.
  • Eltern von Sexting-Opfer sollten Beistand signalisieren, statt Vorwürfe zu machen. Hilfe bieten Schulen, die Polizei und die Initiative Pro Juventute.

Wer sieht seinen Liebling nicht gern in erotischer Pose? Der aufreizende Gruss per Foto wird aber schnell zur Gefahr. Denn Sexting hat seine Tücken – auch juristisch.

Ein Klick – und schon wird es heikel. Sexting ist unter Jugendlichen äusserst beliebt. Doch das Versenden von Nacktfotos ist alles andere als ein harmloser Flirtspass. Wenn die Bilder in die falschen Hände geraten, können sie zum Mobbing-Anlass werden und das Image beschädigen – Stichwort Jobsuche. Ist die abgelichtete Person noch minderjährig, kann Sexting ausserdem juristische Konsequenzen haben. Umso wichtiger ist es, über das Thema Bescheid zu wissen.

Sexting, was ist das überhaupt?

Beim Sexting handelt es sich im weitesten Sinne um erotisches Geplänkel per Messengerdienste. Das Wort setzt sich aus ‹Sex› und ‹texting› (engl. für SMS-Schreiben) zusammen. Im engeren Sinne ist mit Sexting der Versand von Nacktbildern gemeint. Die einzelnen Fotos werden als Nelfies bezeichnet. Der Begriff ist die Abkürzung von ‹nude selfies› (engl. für Nackt-Selbstaufnahme).

Wie verbreitet ist Sexting?

Der Trend kommt aus den USA, befeuert von Stars aus Kino und Musik. Verschiedene Studien legen nahe, dass etwa 40 Prozent der amerikanischen Jugendlichen schon einmal eigene Nacktaufnahmen verschickt hat. Inzwischen ist Sexting auch in Europa verbreitet. Etwa jeder dritte Jugendliche findet den Versand von Nelfies normal, wie aus einer Umfrage der Initiative Safeinternet hervorgeht.

Warum das Ganze?

Die Gründe für Sexting sind sehr diffus. Nacktfotos werden beispielsweise beim Flirten und zur Beziehungspflege ausgetauscht, aber auch als Mutprobe. Mehrere Studien zeigen, dass der Versand nicht immer freiwillig passiert. Offenbar setzen junge Männer ihre Partnerinnen nicht selten unter Druck, um an Nacktbilder zu gelangen.

Wann wird es gefährlich?

Sexting kann die sexuelle Entwicklung unterstützen. Grundvoraussetzung dafür ist, dass es nur zwischen Volljährigen, im geschützten Raum einer vertrauensvollen Beziehung und auf freiwilliger Basis stattfindet. Gefährlich wird es, wenn die Fotos unter Druck entstehen («Sonst mache ich Schluss.») oder gegen den Willen der abgebildeten Person verbreitet werden. Ist diese minderjährig, droht eine Strafe wegen Herstellung und Verbreitung kinderpornografischer Aufnahmen.

Ist eine sexy Pose immer gleich Kinderpornografie?

Die Rechtslage ist eindeutig: Aufnahmen, die Minderjährige – also Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre – bei sexuellen Handlungen zeigen, sind kinderpornografisch. Eine sexy Pose kann je nach Richter als relevant bewertet werden. Knifflig: Minderjährige machen sich auch strafbar, wenn sie von sich selbst Nacktbilder knipsen.

Einzige Ausnahme: Bei Jugendlichen im Alter von 16 bis 18 Jahren gilt Sexting als Element der sexuellen Entwicklung und ist straffrei. Das gilt allerdings nicht mehr, sowie die Bilder in die Hände Dritter gelangen.

Wie kann ich mein Kind vor Sexting schützen?

Wer seinem Kind ein Handy schenkt, überträgt ihm damit eine grosse Verantwortung. Hinterher die Foto-Galerie oder den Chat auszuspionieren, ist nicht nur ein Vertrauensbruch, sondern oft auch sinnlos, denn die Teens kennen sich technisch meistens besser aus als die Eltern. Stattdessen sollten Eltern das Thema Sexting offen ansprechen – nicht unvermittelt, sondern bei einem geeigneten Anlass. Ganz wichtig ist das gesunde Augenmass: Bei Kindern unter 16 Jahren ist Sexting tabu, hier sollten sie darin bestärkt werden, «nein» sagen zu können. Bei älteren Jugendlichen ist es ratsam, auf die Gefahren von Sexting hinzuweisen.

Jetzt ist es passiert. Was nun?

Die Beziehung ist zerbrochen, das Nacktfoto kursiert im Klassen-Chat oder wurde bei Facebook online gestellt: Sexting-Opfer brauchen keine moralische Standpauke, sondern Beistand. So können Eltern jetzt reagieren:

  • Trost. Dem Kind signalisieren, dass es sich immer anvertrauen kann. Am Ball bleiben, auch wenn es mal dichtmacht oder das Gesprächsangebot ablehnt. Botschaft: Ich stehe immer zu dir, ich helfe dir.
  • Hintergründe. Ohne Vorwürfe ergründen, wie es dazu kommen konnte. Was genau ist passiert? Was war die Motivation? Wer hat die Bilder erhalten, wo sind sie aufgetaucht? Je genauer der Ablauf rekonstruiert wird, umso besser stehen die Chancen für eine hilfreiche Lösung.
  • Unterstützung. Je nach Umfeld sollte die Schule oder die Eltern des Bild-Empfängers einbezogen werden. Ein Workshop in der Klasse kann beispielsweise für das Thema sensibilisieren und Mobbing vorbeugen. Die Eltern des Partners sollten diesen an der Weiterverbreitung der Nelfies hindern.
  • Löschung. Die Anbieter von Plattformen und Messengerdiensten sind zur Entfernung erotischer beziehungsweise kinderpornografischer Inhalte verpflichtet. Die Herausforderung besteht darin, sie zu kontaktieren. Es ist nicht immer leicht, den richtigen Ansprechpartner zu finden. Hierbei hilft u. a. die Initiative Pro Juventute.
  • Polizei. Sexting ist unter Umständen juristisch relevant, etwa wenn die Bilder erzwungen, an Dritte verbreitet wurden oder Minderjährige zeigen. Die Polizei unterstützt Eltern (auch beratend), ihre Kinder zu schützen und die Täter zur Verantwortung zu ziehen. Deshalb sollte nicht gezögert werden, sich an die örtliche Polizeistelle zu wenden.
Pexels
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