Der Bundesrat strebt eine stufenweise Lockerung der Massnahmen an, die eingeführt worden sind, um die Corona-Pandemie auszubremsen. Demnach können ab dem 27. April Baumärkte, Gartencenter und Blumenläden öffnen. Auch Friseurstudios dürfen wieder Kunden empfangen. Damit kein Stau in der medizinischen Betreuung entsteht, können Krankenhäuser ab diesem Tag auch weniger dringliche Untersuchungen und Eingriffe vornehmen. Ambulante Praxen dürfen ebenfalls wieder öffnen.
Zum 11. Mai sollen die Schulen und Läden wieder öffnen, während Berufsschule, Universitäten, Zoos, Museen und Bibliotheken zum 8. Juni ihren Betrieb wieder aufnehmen können.
Um eine erneute Zunahme der Neuinfektionen zu vermeiden, gelten die Kontaktbeschränkungen nach wie vor. Einzig bei Beerdigungen wurden sie gelockert. Ab dem 27. April dürfen auch Personen, die nicht zur engsten Familie gehören, an Trauerfeiern teilnehmen.