In Deutschland hat die vorsichtige Lockerung des Lockdowns zu einem Wirrwarr geführt. In den Bundesländern gelten verschiedene Regeln. Zwar hatte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Länderchefs für ein einheitliches Vorgehen stark gemacht. Bei der Umsetzung setzen die Bundesländer jedoch nicht auf Einheitlichkeit.
Knackpunkte sind die Maskenpflicht sowie die Öffnung der Geschäfte und der Schulen. So rufen zwar alle Bundesländer die Abiturienten zuerst zurück in die Schulen, doch nicht alle Länder öffnen gleichzeitig auch die Grundschulen.
Die Maskenpflicht gilt zwar in allen Ländern, meist ab dem sechsten Lebensjahr. In Hamburg jedoch erst ab dem siebten und in Sachsen-Anhalt bereits ab dem zweiten Lebensjahr. In Sachsen dürfen die Eltern entscheiden, ob ihre Kinder Masken tragen sollen.
In Berlin gilt die Maskenpflicht nur im Nahverkehr, nicht aber – wie sonst im Land – auch in Läden. In Brandenburg, Niedersachsen und dem Saarland wird ein Verstoss gegen diese Pflicht nicht geahndet, in Hessen erst bei wiederholtem Tun. In Bayern werden sofort bis zu 5’000 Euro fällig, in Rheinland-Pflanz nur zehn Euro. In den meisten Ländern muss jeder Kunde, der beim Einkauf keine Maske trägt, Strafe zahlen. In Hamburg hingegen haftet der Geschäftsinhaber für seine Kunden – mit bis zu 1’000 Euro. Das oberste bayrische Gericht hat nun das Gebot, dass nur Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis 800 Quadratmeter öffnen dürfen, als verfassungswidrig eingestuft. Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen dieses Urteil für Deutschland hat.