Exit vom Lockdown: Zurück zur neuen, alten Freiheit

Menschen am Wasser

Abschied von den Corona-Massnahmen: Der Bundesrat verkündet weitere Lockerungen. Die aktuelle Entwicklung der Infektionszahlen lasse dies zu, betont Bundesrat Alain Berset.

Dies sind die konkreten Vorgaben:

  • Ab sofort dürfen Grosseltern wieder ihre Enkel hüten.
  • Ebenfalls umgehend sind Treffen von bis zu 30 Personen erlaubt. Der Mindestabstand von zwei Metern muss dabei eingehalten werden.
  • Zum 6. Juni dürfen alle noch geschlossenen Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Kinos, Bergbahnen, Zoos und Freibäder öffnen. Auch Veranstaltungen mit bis zu 300 Teilnehmern sind dann wieder möglich. Auf den Mindestabstand sollte geachtet, er muss aber nicht immer eingehalten werden, etwa beim Tanzen.
  • In Restaurants dürfen ab dem 6. Juni mehr als vier Personen an einem Tisch sitzen. Allerdings muss mindestens ein Gast seine Kontaktdaten hinterlegen, damit eventuelle Infektionsketten zurückverfolgt werden können.
  • Die Grenzen werden zum 15. Juni geöffnet mit Ausnahme jener zu Italien. Hier steht noch kein Datum zur Normalisierung fest.
  • Zum 19. Juli soll die ausserordentliche Lage zur besonderen Lage herabgestuft werden. Die Polizeistunde per Mitternacht bleibt vorerst gültig.
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