Elektronisches Patientendossier

Ein Stapel mit Akten, Papier.

2020 führt die Schweiz das elektronische Patientendossier (EPD) ein. Zeit also, sich ausführlich über die digitale Patientenakte zu informieren.

Welche Vorteile bringt das elektronische Patientendossier?

In dem Dossier sind alle behandlungsrelevanten Informationen vermerkt, wie zum Beispiel verschriebene Medikamente, Allergien, MRI-Aufnahmen, Röntgenbilder oder Impfungen. Das soll Behandlungsprozesse optimieren und die Patientensicherheit gewährleisten. Die Informationen sind für ausgewähltes medizinisches Fachpersonal jederzeit und von überall her einsehbar.

Wer hat Zugriff auf das elektronische Patientendossier?

Das EPD ist freiwillig. Wenn du dich für ein EPD entschliesst, entscheidest du selber, wer Zugriff darauf bekommt. Voraussetzung ist, dass die Gesundheitsfachperson über entsprechende berufliche Qualifikationen verfügt und an der Behandlung beteiligt ist. Dies sind beispielsweise Ärzte, Apotheker, Hebammen, Psychotherapeuten oder Rettungssanitäter. Du kannst zusätzlich darüber bestimmen, in welche Dokumente eine Gesundheitsfachperson Einsicht hat und in welche nicht. Nur im medizinischen Notfall ist es möglich, die Dokumente auch ohne Zugriffsrechte einzusehen.

Wie können Interessierte ein Dossier eröffnen?

Als erstes musst du dich für einen der verschiedenen zertifizierten Anbieter entscheiden und anschliessend schriftlich eine Einwilligung einreichen. Im Anschluss erhältst du die Zugangsdaten. Jeder EPD-Anbieter entscheidet theoretisch selbst über die Kosten einer Dossier-Eröffnung. Eventuell wird das Dossier für die gesamte Bevölkerung sogar kostenlos sein, darüber wird noch entschieden.

Wie sicher ist das digitale Patientendossier?

Wie bei allen Daten, die abgespeichert werden, besteht die Möglichkeit, dass Dritte sich illegal Zutritt verschaffen. Die EPD-Anbieter versprechen jedoch einen sehr hohen Sicherheitsstandard, vergleichbar mit einem eBanking-Konto. Die Anbieter werden regelmässig kontrolliert. Die einzelnen Patientendaten sind dezentral auf verschiedenen Servern in der Schweiz abgespeichert. Das bedeutet, dass die Informationen nur im Moment der Abfrage vollständig zusammengeführt werden. Krankenkassen, Gesundheitsverbände sowie Arbeitgeber haben keinen Zugriff auf die Daten.

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