Elektrogeräte bald einfacher zu reparieren

Kühlschrank

Ab März 2021 dürfen in der Europäischen Union zahlreiche Elektrogeräte nur noch verkauft werden, wenn Ersatzteile und Anleitungen zur Reparatur bis zu zehn Jahre vorrätig gelagert werden. Ausserdem muss die Reparatur mit allgemein üblichen Werkzeugen möglich sein.

Aktuell ist das nicht die Regel. Vielmehr gelingen laut einer Online-Umfrage der Stiftung Warentest etwa 60 Prozent der Reparaturen nicht, weil keine Ersatzteile vorhanden sind. Ausserdem wird häufig Spezialwerkzeug vom Anbieter benötigt, wodurch die Reparatur unverhältnismässig teuer ist.

Mit der neuen Verordnung will die EU den Verbrauch von Rohstoffen und Energie sowie den Ausstoss von Treibhausgasen reduzieren. So soll allein die Freisetzung von CO2 bis 2030 um 46 Millionen Tonnen gesenkt werden. Das entspricht dem jährlichen Schadstoffausstoss von Dänemark.

Zu den Geräten, die der neuen Verordnung unterliegen, zählen unter anderem Fernseher, Geschirrspülmaschinen, Kühlschränke und Waschmaschinen. Durch die Möglichkeit zur vereinfachten Reparatur erhöht sich die Lebensdauer der Geräte – und jeder Bürger spart im Durchschnitt 150 Euro pro Jahr.

Die Schweiz will die Regulierung der EU übernehmen.

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