Ausserordentliche Lage: Was der Notstand bedeutet

Schweizer Flagge

In der Schweiz gilt bis zum 19. April die «ausserordentliche Lage» entsprechend dem Epidemiegesetz. So reagiert der Bundesrat auf das Coronavirus und die COVID-19Pandemie. Folgendes gilt bis dahin:

Geschlossen sind

  • Non-Food-Geschäfte, Cafés, Bars, Restaurants und Märkte
  • sämtliche Schulen und Universitäten
  • Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe und Kultureinrichtungen wie Bibliotheken, Museen, Schwimmbäder, Kinos und Konzerte
  • Skigebiete
  • Betriebe, in denen der empfohlene Mindestabstand und die Hygienemassnahmen nicht eingehalten werden kann, wie Kosmetikstudios, Barbiere und Friseurläden

Untersagt sind:

  • öffentliche Veranstaltungen
  • private Veranstaltungen

Geöffnet bleiben:

  • Lebensmittelgeschäfte wie Supermärkte, Take-aways, Kantinen und Lieferdienste
  • Apotheken und Drogerien
  • Spitäler und Arztpraxen
  • Tankstellen, Kioske
  • Banken, Postfilialen
  • Hotels
  • Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung und sozialer Träger
  • Werkstätten für Transportmittel

Lebensmittel, Medikamente und Waren des täglichen Gebrauchs stehen ausreichend zur Verfügung, wie der Bundesrat betont. Zum einen sind Vorräte angelegt, zum anderen funktioniert der Warenfluss.

Die Grenzen der Schweiz sind sowohl für Ein- als auch für Ausreisende geschlossen, Grenzkontrollen ab sofort wieder eingeführt. Es gelten Ausnahmen für

  • Schweizer Bürger, Berufstätige (Pendler) und Personen mit einem Aufenthaltstitel in der Schweiz
  • den Warenverkehr
  • Durchreisende und individuelle Notfälle

Während der ausserordentlichen Lage werden bis zu 8’000 Milizsoldaten mobilisiert, um bei logistischen Aufgaben, im Gesundheitswesen und im Sicherheitsbereich zu unterstützen. Dafür werden zuerst Verbände genutzt, die sich ohnehin bereits im Dienst befinden.

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