Der Bund stellt den kleinen mittelständischen Unternehmen (KMU) Hilfskredite in Höhe von insgesamt 20 Milliarden Franken zur Verfügung. Die Gelder können ab sofort beantragt werden.
Diese Überbrückungskredite sollen Unternehmen in der Corona-Krise helfen, trotz ausbleibender Einnahmen die laufenden Ausgaben zu stemmen. Folgende Regeln gelten:
- Der Kredit wird bei der Hausbank beantragt. Je nach Höhe übernimmt der Bund die Absicherung vollständig oder gemeinsam mit der Bank.
- Die Höhe des Kredits ist auf maximal 10 Prozent des Jahresumsatzes und maximal 20 Millionen Franken pro Unternehmen begrenzt.
- Kredite bis 500’000 Franken sollen unbürokratisch und zeitnah gewährt werden. Für sie fallen keine Zinsen oder Gebühren an.
- Auf höhere Kredite wird ein Zins von 0,5 Prozent erhoben.
Die Kredite richten sich speziell an KMU. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 500 Millionen Franken werden bei der Vergabe dieser Hilfsgelder nicht berücksichtigt.